Pflegedienst Jahns in Haverlah
<meta name="google-site-verification" content="24Q9ebide0rbaOmCj3EfkSLK-d7Y-AiSBFLJrzoPwUY" />Ihr Familienunternehmen mit Tradition

Verhinderungspflege – Sozialversicherungsleistungen §39

Viele Angehörige möchten sich selbst um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern. So werden in Deutschland fast zwei Drittel von derzeit rund drei Millionen Pflegebedürftigen von Angehörigen betreut. Da kann der Alltag noch so gut organisiert sein,  aber hin und wieder kann es zu einem Verhinderungsfall innerhalb der Familie kommen. Dann springt für Sie, die sogenannte Verhinderungspflege ein, auf die alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in Deutschland einen Anspruch haben. Wir sind als Pflegedienst für Haverlah und Umgebung dann schnell zur Stelle, um Ihnen und Ihren Angehörigen zu helfen. 

Wussten Sie, dass …

Sie einen Rechtsanspruch auf die Verhinderungspflege haben?

die jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege aktuell bis zu 1.612 Euro beträgt?

eine Verhinderungspflege keine Kürzung des Pflegegelds nach sich zieht?


Wir stehen Ihnen gerne im Detail mit Rat und Tat zur Seite und sind auch bei der Verhinderungspflege für Sie da – Ihr Pflegezentrum Jahns.