Pflegepflichteinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI - Pflegeberatung
Wenn Sie monatlich einen Geldbetrag (Pflegegeld) von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, je nach Pflegegrad einen Beratungseinsatz von einem anerkannten Pflegedienst durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse. Auch hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner vor Ort.
Bei Pflegegrad 2 und 3 : alle sechs Monate
Bei Pflegegrad 4 und 5 : alle drei Monate
Möchten Sie einen Termin zur Pflegeberatung buchen, rufen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gerne!